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Falsche Reifen werden schnell teuer
Auch wenn er lange auf sich warten ließ, jetzt ist er da, der Winter und mit ihm Schnee und Eis. Und schon gibt es wieder Diskussionen um die neue Winterreifenpflicht.

Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung bringt Klarheit: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere die Bereifung [...]", heißt es in der aktualisierten und seit Mai 2006 gültigen Fassung des § 2 Abs. 3a.

Für die Polizei ist die Sache einfach: grundsätzlich liegt ein Verstoß gegen die § 2 Abs. 3a StVO dann vor, wenn bei typischen winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit geeigneter Bereifung gefahren wird. Also immer dann, wenn viel Schnee fällt, oder Schnee bzw. Eis auf der Fahrbahn liegt und der Fahrer mit Sommerreifen oder abgefahrenen Winterreifen unterwegs ist.

Und dann wird übrigens auch zur Kasse gebeten. Seit Mai 2006 gilt: Wer nicht "ans Wetter angepasst fährt", der muss mit 20 Euro Bußgeld rechnen, selbst wenn der Verkehr überhaupt nicht behindert wird. Bleibt der Pkw wegen ungeeigneter Bereifung liegen und behindert so den Verkehr, dann ist ein Bußgeld von 40 Euro fällig. Dazu gibt es dann noch einen Punkt in Flensburg.
Auch mit der Versicherung kann es schnell Probleme geben: wenn es wegen falscher Bereifung zu einem Unfall kommt, dann kann es sein, dass die Haftpflicht zwar ersteinmal den Schaden zahlt, sich dann aber das Geld vom Unfallfahrer wiederholt.

Unser Tipp: am Besten ab sofort bis Ostern mit Winterreifen fahren, denn unter sieben Grad ist die Bodenhaftung besser. So fahren Sie immer auf der sicheren Seite.

 

 
       

   

 

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